Modulpreise

 

 

Leistungsinhalt

                               Vergütung in Euro

Fachkraft

Ergänzende Hilfe

1.

Große Toilette

22,97

15,75

2.

Kleine Toilette

15,33

10,53

3.

Transfer/An-/Auskleiden

8,29

5,68

4.

Hilfe bei Ausscheidungen

10,19

-

5.

Einfache Hilfe bei Ausscheidungen

-

6,99

6.

Spezielles Lagern

5,10

3,49

7.

Mobilisation

5,10

3,49

8.

Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

5,10

3,49

9.

Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

17,88

12,25

10.

Verabreichung von Sondernahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe

15,69

-

11.*

Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

7,65

5,26

12.

Zubereitung einer einfachen Mahlzeit

11,25

8,76

13.

Essen auf Rädern / stationärer Mittagstisch

2,44

2,44

14.

Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

22,50

17,53

15.*

Einkauf/Besorgungen

6,75

5,26

16.*

Waschen/Bügeln/Putzen

6,75

5,26

17.

Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes

4,49

3,49

18.

Beheizen

6,75

5,26

 

Anmerkung:

  *pro angefangene ¼ Stunde

 Wegepauschalen:

 

Zur Abgeltung der Wegekosten werden pauschal 3,30 € pro Hausbesuch berechnet. Pro Tag kann die Wegepauschale abgerechnet werden:

In der Pflegestufe I maximal                         1 x

In der Pflegestufe II maximal                        2 x

In der Pflegestufe III maximal                       3 x

 

Erhält ein Versicherter sowohl Pflegesachleistung nach dem SGB XI als auch Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V bei einem Hausbesuch, so beträgt die Wegepauschale für diesen Hausbesuch 1,85 €.

+ Ausbildungskostenumlage (ab 01.01.12) pro Hausbesuch           € 0,40

+ Sonn- u. Feiertagszuschlag pro Hausbesuch von                        € 2,15